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Wie hoch sind die öffentlichen Schulden in Deutschland ?
Unter www.steuerzahler.de/ finden Sie
die " Schuldenuhr " . Demnach beträgt die öffentliche Verschuldung etwa 1,5
Billionen.
Das sind dann etwa 18400 Schulden pro Kopf ( Bundesbürger ) .
Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit.
Schon in der " Brandrede " vom Bundespräsident Horst Köhler ( 2005) konnte man
von ihm hören:
Der aktuelle Schuldenstand (1,4 Billionen Euro) und die Anwartschaften in
den Sozialversicherungen (5,7 Billionen) belaufen sich auf insgesamt
7,1 Billionen Euro. Das entspricht 330 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts.
Machen wir uns wirklich klar, welche Erblast das für unsere Kinder und Enkel
bedeutet?
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Norbert Schwarz vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bezifferte
vor drei Jahren die deutsche Gesamtstaatsverschuldung auf
7,5 Billionen Euro.
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Und wenn Sie ein wenig rechnen können:
7,5 Billionen verteilt auf etwa 83 Millionen Bundesbürger ergibt etwa
90.000 EURO Schulden bzw. Verpflichtungen pro Kopf.
Vom Kleinstkind bis zum in Agonie liegenden noch nicht für tot erklärten Bürger.
Wenn man davon ausgeht daß etwa 50% der Bürger nicht erwerbstätig sind ,
dann trifft es die andere Hälfte doppelt so hoch , somit
etwa 180.000 € pro Erwerbstätigen .
Gotte sie Dank haben wir eine verantwortungsvolle und umsichtig handelnde
Regierung. Die werden das schon richtig machen ....... sonst hätten wir in der
Zukunft unvermeidbar ein ernsthaftes Problem .... ! !
Schon vor Jahren hat die "Politik" die Türen nach Deutschland weit geöffnet ,
damit dereinst Mehmet und Ivan die Rentenkassen füllen.
Dann kann uns ja nichts mehr passieren ! !
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Das Thema Insolvenz bzw. Insolvenzrecht wird für manchen von Bedeutung sein.
Infos zu diesem Thema Insolvenzrecht finden Sie unter :
http://www.insolvenzrechtonline.de/
Wenn es ernst wird , dann ist allerdings der Gang zum Fachanwalt ( oder
zumindest mit dem entsprechenden Interessensschwerpunkt ) dringend ratsam.
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Impressum : Bei einer gewerblichen Internetseite muss man zwingend gesetzliche
Vorschriften zum "Impressum" beachten.
Siehe :
http://www.bmj.de/musterimpressum ( Leitfaden zur Impressumspflicht
vom Bundesministerium der Justiz ! )
Bei Missachtung laufen Sie Gefahr abgemahnt zu werden.
Zum Thema Inflation bzw. Hyperinflation habe ich einen interessanten "Bericht"
gefunden unter dem Link:
http://www.konstanzer-kreis.de/Publikationen/archiv/eichelburg/Art_2006-41_Hyperinflation.pdf
Dies ist eine Unterseite von der Seite
http://www.konstanzer-kreis.de/
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Energiekosten. Heizöl oder Gas ? Interessantes Portal :
www.energieverbraucher.de
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Interessantes kostenpflichtiges Portal: http://www.schuvoba.de/
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Wissenswertes , Gerichtsurteile
Kosten siehe
http://www.schuvoba.de/join_form
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Steuereform 2008 :
Unter dem Link :
http://www.bvm-verbund.de/xist4c/web/Ansparabschreibung-wird-zum-Investitionsabzugsbetrag_id_15203_.htm
habe ich einen interessanten Hinweis gefunden:
Ansparabschreibung wird zum Investitionsabzugsbetrag ...
Schon 2007 kann man - unter bestimmten
Voraussetzungen- erhebliche Steuervorteile nutzen !!
Schauen Sie auch im Internet nach dem Stichwort Steuerreform 2008 !
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Unter dem Link :
http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/lang.do?fromWhichPage=vieshome&selectedLanguage=DE
können Sie online prüfen ob eine angegebene UST.-Nummer gültig ist ! Dies gilt
für UST-Nummern aus allen EU-Staaten.
Unter
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/faq/faq_1179_de.htm finden Sie
viele Antworten zum Thema Steuern und Zoll in der der EU ( deutsch !)
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GEZ , Rundfunkgebühren Gebühren ... für PC / Computer :
Es wird teils die Meinung vertreten ,
daß die meisten Betriebe,
Freiberufler und Vereine für ihren PC sich keineswegs bei der GEZ anmelden und
auch keine "Rundfunkgebühren" für den PC zahlen müssen !! Der Grund ist, dass nach
dem Gesetz für nicht nur privat genutzte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" eine
Rundfunkgebühr nur anfällt, wenn auf dem gleichen Grundstück noch kein
anderes Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist !! (§ 5, Abs. 3,8
RGebStV ).
Unter
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html
kann man lesen:
(Berlin, 23.08.2007) Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform
www.akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ
abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, "nicht existente"
bzw. "falsche" Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr",
"Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" nie
wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe
diene nur dazu, "ein negatives Image der GEZ
hervorzurufen".
Das ist leider kein Witz. Die GEZ meint das wohl ernst .
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Befürchten Sie , daß demnächst eine Hausdurchsuchung bei Ihnen ( durch die
Behörden ) stattfindet ?
Einen Interessanten Vortrag zu diesem Thema habe ich im Internet gefunden unter
folgendem Link :
http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
Es handelt sich um einen sehr lehrreichen Vortrag. Hier erfahren Sie u.a.
welche Rechte Sie haben und wie Sie sich verhalten sollten bzw. dürfen ....
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Bewertung einer Immobilie: Wenn Sie Ihre Immobilie Schätzen
lassen wollen, dann empfehle ich Ihnen das Gutachterbüro Mock und Weber
aus Überlingen am See ( Bodensee )
http://www.gebaeude-wert.de/ Herr Mock ist Bausachverständiger bzw. Gutachter
für Gebäude / Immobilien .
Das Gutacherbüro Mock und Weber ist insbesondere in der Region
Hochrhein-Bodensee tätig.
In Steuerfragen mußte auch ich einschlägige Erfahrungen sammeln.
Meine Erkenntnis: Gehen Sie rechtzeitig zum Steuerfachanwalt .
Am
besten vorher ! Sehr gute Erfahrungen habe ich diesbezüglich mit Herrn
Rechtsanwalt Bernhard Hertrich aus Singen gesammelt.
Er ist Fachanwalt für Steuerrecht . Die Tel.Nummer seines Büros ist : 07731-9593.0
www.hertrich-b.de/
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Wird die GmbH zum Ladenhüter?
25% aller GmbH-Gründungen
sind laut einer Veröffentlichung bereits Limited`s (LTD´s) . Tendenz
offenbar steigend . Infos und Kosten bezüglich Gründung einer Limited finden
Sie u.a. unter www.golimited.de
Besprechen Sie die Gründung einer englischen Limited ( Ltd. ) als Alternative zur
GmbH mit Ihrem Steuerberberater !!
Offenbar ist die Limited eine zusehends interessante Alternative. Doch muß
Ihnen klar sein: Steuern bezahlen Sie im Regelfall nach wie vor in
Deutschland . Näheres
erfahren Sie von Ihrem Steuerberater bzw. Steuerfachanwalt !
Schauen Sie im Internet nach unter dem Suchbegriff Firmengründung LTD
Die Gründung einer Ltd. kann z.B. durch die Firma Wagner Consulting Ltd.
aus Engen ( Landkreis Konstanz ) erfolgen.
Anschrift / Infos
unter ==>
http://www.wagner-con.de/wg/index2.php
Durch die GmbH-Novellierung
auf Ende 2007 wird wohl einiges reformiert. Künftig gilt u.a. daß eine
deutlich reduziertes Mindestkapital ausreicht.
Doch anscheinend erfolgte die Reform nicht um dem Unternehmer
das Leben zu erleichtern. Es ist , wie so oft, lediglich eine überfällige
Reaktion auf die massive Flucht vieler Neugründungen in andere Rechtsformen.
Irgendwie erinnert das an den Ausspruch des Königs : Wo mein Volk hingeht ,
da geh´ auch ich hin, denn ich bin sein Führer !
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Sehr umfangreiche Hinweise zum Thema Firmengründung im Ausland findet man im
Internet z.B. unter :
www.london-consulting.org/
Hier wird u.a. neben dem Thema "Steuerparadies" auf über "Verlagerung der
Spedition nach Zypern: Nur 10% Körperschaftssteuer,keine Übergangsfristen
"Einstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Ländern", günstige KFZ-Steuern
und Versicherungen" berichtet.
Wenn Sie entsprechende Pläne haben sollten Sie sich jedoch in jedem Fall von
einem anerkannten Fachmann Ihres Vertrauens beraten lassen, damit die Sache Hand
und Fuß hat- und somit auch rechtlich Bestand hat.
Letztlich sollten Sie keines Falls ohne Beratung eines neutralen Steuerberaters
oder eines Fachanwaltes für Steuerrecht die Entscheidung über die Rechtsform
treffen. Es sei denn daß Sie bereist über umfangreiche Kenntnis der Materie
verfügen.
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...weitere Infos zum Thema Firmengründung finden Sie z.B. unter
http://www.tschuess-buerokratie.de/
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Manche Eigentümer von Grundvermögen ( Grundstück oder Liegenschaft, welche die
Eigentümer an sich nicht verkaufen wollen ) werden mit der Kaufabsicht von der
Gemeinde oder Stadt bzw. der öffentlichen Hand konfrontiert. Mancher wird dann
teils mit dem Argument beglückt , daß ihm Zwangsenteignung drohe, falls man sich
nicht einvernehmlich zu den gebotenen Konditionen einigt. Zum Thema Baurecht
, auch bezüglich Enteignung bzw. Zwangsenteignung gibt es u.a. folgende
interessante Internetseite: www.baurecht.de
. Hier finden Sie ein großes Angebot an Gesetzen und Verordnungen .
Unter anderem
http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html die
Landesbauordnung von Baden-Württemberg,
Neben der LBO ( Landesbauordnung ) von Baden-Württemberg auch
die Bayrische Bauordnung ( BayBo), wie auch der anderen Länder. Fernerhin das
Baugesetzbuch , ein Forum für Fragen und Antworten etc.
In wichtigen Fällen
empfiehlt sich in jedem Fall ein Gang zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Nach meinen langjährigen Erfahrungen u.a. mit dem Baurechtsamt und dem
Gemeinderat in Rielasingen-Worblingen (Landkreis Konstanz am Bodensee ) hält sich mein
Vertrauen in die öffentliche Verwaltung sehr in Grenzen. Dies betrifft vor allem
baurechtliche Entscheidungen.
Wenn man die Rechtmässigkeit behördlicher Entscheidungen anzweifelt , dann lohnt sich
m.E. manchmal der Besuch des Fachanwaltes. Hierdurch ergeben sich teils völlig neue
Voraussetzungen.
Guter Rat mag teuer sein - doch das ist immer noch billiger als unbedarft
über den Tisch gezogen zu werden ...
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Zum Thema: Handwerksrecht - Existenzgründung -
Selbständigkeit ohne Meisterbrief gibt es die Internetseite
http://www.buhev.de/
Unterseite bezüglich: Strukturen der Verfolgungen von Handwerkern ohne
Meisterbrief / Allgemein falsche Informationen von
Ordnungsbehörden (!!):
http://www.buhev.de/2003/08/verfolgungsstruktur.html bzw.
http://www.buhev.de/seiten/recht.html zum Thema Handwerksrecht -
Existenzgründung - Selbständigkeit ohne Meisterbrief.
Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2005 :
http://www.buhev.de/2005/07/schornsteinfegergesetz.html
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Manche Zeitgenossen versuchen sich zu bereichern indem Sie andere durch "Abmahnug"
und der damit verbundenen "Kostenerstattung" wirtschaftlich schädigen und sich
selbst hierdurch bereichern. Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
http://www.abmahnwelle.de/ bzw. der
verknüpften Seite
http://www.abmahnung.de/ .
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Altlasten Asbest :
Aufgrund eines absolvierten Lehrgangs (Sachkundelehrgang mit erfolgter Prüfung) bei der Handwerkskammer Konstanz bin ich
Sachkundiger nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten (Abbruch- ,
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) an Asbestzementprodukten
bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs.
Wenn Sie z.B. ein Asbestbelastetes Dach oder eine Fassade mit Asbest belasteten
Verkleidungen haben, dann biete ich Ihnen eine unabhängige Beratung bezüglich
Entsorgung von Asbestbelastetem Material an.
Ein Kurzberatung in der Region
Landkreis Konstanz bzw. westlicher Bodensee ist nach Absprache kostenlos !
Beachten Sie vorab: Wenn Sie eine Welleternit Dacheindeckung haben, welche
Asbestbelastet ist, dann darf man die Asbestbelasteten Materialien (z.B. die
Wellplatten) nicht mechanisch beschädigen oder bearbeiten. Eine Reinigung mit
Hochdruckreiniger oder mit Wasserstrahl oder mit Besen ist strikt verboten.
Lassen Sie sich unbedingt von einem anerkannten Fachmann beraten. Auskünfte
erteilen auch die örtlichen Handwerkskammern.
Auch die Entsorgung asbesthaltiger Elektrospeicherheizgeräte (auch
Nachtspeicherofen / Nachtspeicheröfen genannt) sollten Sie unbedingt einem
anerkannten Fachmann überlassen.
Bei nicht Vorschriftsgemäßer Entsorgung oder Hantierung mit Asbest belasteten
Materials haben Sie schneller mit dem Staatsanwalt bzw. der Staatsanwaltschaft
zu tun, als Ihnen lieb sein kann. Die wirtschaftlichen Folgen unsachgemäßer
Vorgehensweise kann Existenzvernichtend sein. Lassen Sie sich
vorher von
einem Fachmann beraten.
Ganz besonders kritisch und gefährlich sind z.B. gespritzter Asbest, welcher
teils im Gebäude z.B. für Brandschutz verwendet wurde..
Telefonische Rückfragen bitte bevorzugt vormittags unter der
Rufnummer
07731-917001 bzw. Fax: 07731-9017002 (Peter Graf )
Baurecht : Vorhaben- und Erschließungsplan
Teilweise werden z.B. gewerbliche Projekte über einen Vorhaben- und
Erschließungsplan realisiert bzw. genehmigt. Dies hat einen entscheidenden
Nachteil:
Wenn Sie künftig eine gewerbliche Nutzung beabsichtigen, welche von der
Vereinbarung bzw. Festsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes abweicht ,
dann sind Sie als betroffener baurechtlich gewisser Massen in der Position des
Bittstellers. Langfristig ist es für den Grundstückseigentümer besser , wenn ein
Bebauungsplan aufgestellt wird.
Das mag länger dauern, gibt Ihnen jedoch langfristig bessere rechtliche
Möglichkeiten.
Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie mieten bzw. pachten und auf die Miete bzw. Pacht
Umsatzsteuer zu bezahlen ist dann achten Sie unbedingt darauf daß bei der
Überweisung bzw. der Abbuchung durch den Vermieter jeweils die MwSt. als solche
separat beim Buchungstext im Überweisungsträger erwähnt wird . Das Finanzamt
kann nach vorliegenden Erkenntnissen sonst die gezahlte MwSt. als anrechenbare
Vorsteuer ablehnen.
Das merken Sie dann aber wohl erst dann wenn bei einer Betriebsprüfung dieser
Vorgang durch den Betriebsprüfer überprüft wird. Stimmen Sie sich diesbezüglich
mit Ihrem Steuerberater ab !
Auch bei der Rechnungsstellung sind "neue Vorschriften" unbedingt
einzuhalten . Hierzu gibt es klare Vorschriften was auf der Rechnung alles
stehen muß . Bei Nichtbeachtung drohen Ihnen schmerzliche finanzielle Einbussen.
Wissen Sie wie hoch die Staatsverschuldung in Deutschland ist ? Eine Schuldenuhr
gibt es unter http://www.steuerzahler.de . Demnach
beträgt die Staatsverschuldung ende 2007 etwa 1,5 Billionen
€ , was
über 18.000€ Verschuldung pro Kopf bedeutet. Doch nach verschiedenen
Äußerungen von Politiker liegt das wahre Ausmaß der Verschuldung ( bzw. der
öffentlichen Verpflichtungen) , insbesondere unter der Berücksichtigung der an sich
notwendigen Rückstellungen für Renten und Pensionen , bei etwa
7,1 Billionen €
(
Wenn das so stimmt dann entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa
85.000 € !!).
Bei Banken werden bis heute öffentliche Anleihen als Mündelsicher empfohlen !!
Nicht wenige Bürger betrachten dies als "recht interessant" .....
Unter der Homepage vom Bund der Steuerzahler
http://www.steuerzahler.de/ finden Sie
weitere interessante "Hinweise" , insbesondere "rund um das Thema Steuer",
und zum Dauerbrenner Steuerverschwendung .
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Das das Unwesen der Mietnomaden offenbar immer weiter um sich greift ,
ist bei Neuvermietung umsichtiges Verhalten der Vermieter dringend zu empfehlen.
Es genügt nicht auf die schönen Versprechungen und das vermeintlich seriöse
Auftreten der Mietinteressenten zu vertrauen.
Vor einer Vermietung wird dringend empfohlen eine Auskunft
über die Mieter einzuholen. Sowohl eine Schufa-Auskunft wie auch eine Prüfung
der vorherigen Anschriften innerhalb der letzten 3 Jahre ist zweckmäßig. Auch
eine Auskunft bei Creditreform - oder einem vergleichbaren Büro- sollte
unbedingt eingeholt werden.
Manche
Mietnomaden lassen ihre Vermieter teils seit Jahren "hängen".
Wasser , die Heizenergie ( und natürlich auch der Strom), sollten vom
Mieter jeweils selbst und direkt an die Versorger bezahlt werden.
Zweckmässig ist die Abstimmung mit dem örtlichen Verband der Haus- und
Grundeigentümer, oder das Einschalten eines Fachanwaltes .
Wenn Sie vor der Vermietung einen Anwalt einschalten - und den Mieter prüfen
lassen- dann ist das im Regelfall erheblich billiger als der Schaden durch einen
Zahlungsunwilligen bzw. Zahlungsunfähigen Mieter .
Wenn massiver Mietverzug eintritt sollte im eigenen Interesse, wie auch zur
Verhinderung von Wiederholungen der "Vorgang" unbedingt einem Anwalt übergeben
werden. Durch Erwirken eines Mahnbescheides wird der Vorgang "öffentlich Aktenkundig" . Damit
kann man verhindern dass die Mietnomaden weitere Opfer finden, da diese sonst nicht
von den Gepflogenheiten des "Mieters" erfahren können.
Vom Gesetzgeber ist in absehbarer Zeit keine Hilfe zu erwarten . Man nimmt
solche Vorkommnisse hin und man wird auf den Rechtsweg verwiesen.
Viele Vermieter gehen dazu über daß für jede Mieteinheit eine separate
Versorgung mit Gas ( Etagenheizung) uns mit Wasser / Strom erfolgt.
Das Gas- und E-Werk bzw. die Wasserversorger dürfen offenbar problemlos bei
erheblichem Zahlungsverzug abstellen. Daß diese Versorger häufig aus dem Lager
der kommunalen Gesellschaften kommen, hat offenbar die Rechtslage der Versorger
auf wundersame Weise gestärkt.
Meine Meinung: Zwangsmitgliedschaft
bei der IHK: Nein Danke ! www.ihk-verweigerer.de