Home/Startseite

***
Wie hoch sind die öffentlichen Schulden in Deutschland ?
Unter www.steuerzahler.de/ finden Sie die " Schuldenuhr " . Demnach beträgt die öffentliche Verschuldung etwa 1,5 Billionen.
Das sind dann etwa 18400 Schulden pro Kopf ( Bundesbürger ) .

Doch das ist nur ein Teil der Wahrheit.
Schon in der " Brandrede " vom Bundespräsident Horst Köhler ( 2005) konnte man von ihm hören:

Der aktuelle Schuldenstand (1,4 Billionen Euro) und die Anwartschaften in den Sozialversicherungen (5,7 Billionen) belaufen sich auf insgesamt
7,1 Billionen Euro. Das entspricht 330 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Machen wir uns wirklich klar, welche Erblast das für unsere Kinder und Enkel bedeutet?
--
Norbert Schwarz vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bezifferte
vor drei Jahren die deutsche Gesamtstaatsverschuldung auf 7,5 Billionen Euro.
--
Und wenn Sie ein wenig rechnen können:
7,5 Billionen verteilt auf etwa 83 Millionen Bundesbürger ergibt etwa 90.000 EURO Schulden bzw. Verpflichtungen pro Kopf.
Vom Kleinstkind bis zum in Agonie liegenden noch nicht für tot erklärten Bürger.
Wenn man davon ausgeht daß etwa 50% der Bürger nicht erwerbstätig sind , dann trifft es die andere Hälfte doppelt so hoch , somit etwa 180.000 € pro Erwerbstätigen .

Gotte sie Dank haben wir eine verantwortungsvolle und umsichtig handelnde Regierung. Die werden das schon richtig machen ....... sonst hätten wir in der Zukunft unvermeidbar ein ernsthaftes Problem .... ! !

Schon vor Jahren hat die "Politik" die Türen nach Deutschland weit geöffnet , damit dereinst Mehmet und Ivan  die Rentenkassen füllen.
Dann kann uns ja nichts mehr passieren ! !

**
Das Thema Insolvenz bzw. Insolvenzrecht wird für manchen von Bedeutung sein.
Infos zu diesem Thema Insolvenzrecht finden Sie unter : http://www.insolvenzrechtonline.de/

Wenn es ernst wird , dann ist allerdings der Gang zum Fachanwalt ( oder zumindest mit dem entsprechenden Interessensschwerpunkt ) dringend ratsam.
---
Impressum : Bei einer gewerblichen Internetseite muss man zwingend gesetzliche Vorschriften zum "Impressum" beachten.
Siehe :  http://www.bmj.de/musterimpressum (
Leitfaden zur Impressumspflicht vom Bundesministerium der Justiz ! ) 
Bei Missachtung laufen Sie Gefahr abgemahnt zu werden.

Zum Thema Inflation bzw. Hyperinflation habe ich einen interessanten "Bericht" gefunden unter dem Link:
http://www.konstanzer-kreis.de/Publikationen/archiv/eichelburg/Art_2006-41_Hyperinflation.pdf
Dies ist eine Unterseite von der Seite http://www.konstanzer-kreis.de/ 
--
Energiekosten. Heizöl oder Gas ?  Interessantes Portal : www.energieverbraucher.de
--
Interessantes kostenpflichtiges Portal: http://www.schuvoba.de/
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. Wissenswertes , Gerichtsurteile
Kosten siehe http://www.schuvoba.de/join_form
---
Steuereform 2008 :
Unter dem Link : http://www.bvm-verbund.de/xist4c/web/Ansparabschreibung-wird-zum-Investitionsabzugsbetrag_id_15203_.htm habe ich einen interessanten Hinweis gefunden:
Ansparabschreibung wird zum Investitionsabzugsbetrag ...
Schon 2007 kann man - unter bestimmten Voraussetzungen- erhebliche Steuervorteile nutzen !!
Schauen Sie auch im Internet nach dem Stichwort Steuerreform 2008 !
---
Unter dem Link : http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/lang.do?fromWhichPage=vieshome&selectedLanguage=DE können Sie online prüfen ob eine angegebene UST.-Nummer gültig ist ! Dies gilt für UST-Nummern aus allen EU-Staaten. 
Unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/faq/faq_1179_de.htm finden Sie viele Antworten zum Thema Steuern und Zoll in der der EU ( deutsch !)

--
GEZ  , Rundfunkgebühren Gebühren ...  für PC / Computer :

Es wird teils die Meinung vertreten , daß die meisten Betriebe, Freiberufler und Vereine für ihren PC sich keineswegs bei der GEZ anmelden und auch keine "Rundfunkgebühren" für den PC zahlen müssen !!  Der Grund ist, dass nach dem Gesetz für nicht nur privat genutzte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" eine Rundfunkgebühr nur anfällt, wenn auf dem gleichen Grundstück noch kein anderes Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist !! (§ 5, Abs. 3,8 RGebStV ).

Unter http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html kann man lesen:

(Berlin, 23.08.2007) Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform www.akademie.de  über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, "nicht existente" bzw. "falsche" Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".
Das ist leider kein Witz. Die GEZ meint das wohl ernst .

---

Befürchten Sie , daß demnächst eine Hausdurchsuchung bei Ihnen ( durch die Behörden ) stattfindet ?
Einen Interessanten Vortrag zu diesem Thema habe ich im Internet gefunden unter folgendem Link :
http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331 
Es handelt sich um einen sehr lehrreichen Vortrag. Hier erfahren Sie u.a. welche Rechte Sie haben und wie Sie sich verhalten sollten bzw. dürfen ....
---
Bewertung einer Immobilie
: Wenn Sie  Ihre Immobilie Schätzen lassen wollen, dann empfehle ich Ihnen das Gutachterbüro Mock und Weber aus Überlingen am See ( Bodensee )  http://www.gebaeude-wert.de/  Herr Mock ist Bausachverständiger bzw. Gutachter für Gebäude / Immobilien .
Das Gutacherbüro Mock und Weber ist insbesondere in der Region Hochrhein-Bodensee tätig.

In Steuerfragen mußte auch ich einschlägige Erfahrungen sammeln. Meine Erkenntnis:  Gehen Sie rechtzeitig zum Steuerfachanwalt .
Am besten vorher !
Sehr gute Erfahrungen habe ich diesbezüglich mit Herrn Rechtsanwalt Bernhard Hertrich aus Singen gesammelt.
Er ist Fachanwalt für Steuerrecht . Die Tel.Nummer seines Büros ist : 07731-9593.0 www.hertrich-b.de/  
-
Wird die GmbH zum Ladenhüter? 25% aller GmbH-Gründungen sind laut einer Veröffentlichung  bereits Limited`s (LTD´s) . Tendenz offenbar steigend . Infos und Kosten bezüglich Gründung einer Limited finden Sie u.a. unter www.golimited.de
Besprechen Sie die Gründung einer englischen Limited ( Ltd. )  als Alternative zur GmbH mit Ihrem Steuerberberater !! 
Offenbar ist die Limited eine zusehends interessante Alternative. Doch muß Ihnen klar sein: Steuern bezahlen Sie im Regelfall  nach wie vor in Deutschland  .  Näheres erfahren Sie von Ihrem Steuerberater bzw. Steuerfachanwalt ! 
Schauen Sie im Internet nach unter dem Suchbegriff Firmengründung LTD

Die Gründung einer Ltd. kann z.B. durch die Firma Wagner Consulting Ltd. aus Engen ( Landkreis Konstanz )  erfolgen.
Anschrift / Infos unter ==> http://www.wagner-con.de/wg/index2.php

Durch die GmbH-Novellierung auf Ende 2007 wird wohl einiges reformiert. Künftig gilt u.a. daß eine deutlich reduziertes Mindestkapital ausreicht.
Doch anscheinend  erfolgte die Reform nicht um dem  Unternehmer das Leben zu erleichtern. Es ist , wie so oft, lediglich eine überfällige Reaktion auf die massive Flucht vieler Neugründungen in andere Rechtsformen.
Irgendwie erinnert das an den Ausspruch des Königs : Wo mein Volk hingeht , da geh´ auch ich hin, denn ich bin sein Führer ! 
---
Sehr umfangreiche Hinweise zum Thema Firmengründung im Ausland findet man im Internet z.B. unter : www.london-consulting.org/
Hier wird u.a. neben dem Thema "Steuerparadies" auf über "Verlagerung der Spedition nach Zypern: Nur 10% Körperschaftssteuer,keine Übergangsfristen "Einstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Ländern", günstige KFZ-Steuern und Versicherungen" berichtet.
Wenn Sie entsprechende Pläne haben sollten Sie sich jedoch in jedem Fall von einem anerkannten Fachmann Ihres Vertrauens beraten lassen, damit die Sache Hand und Fuß hat- und somit auch rechtlich Bestand hat.
Letztlich sollten Sie keines Falls ohne Beratung eines neutralen Steuerberaters oder eines Fachanwaltes für Steuerrecht die Entscheidung über die Rechtsform treffen. Es sei denn daß Sie bereist über umfangreiche Kenntnis der Materie verfügen.

---
...weitere Infos zum Thema Firmengründung finden Sie z.B. unter http://www.tschuess-buerokratie.de/
---
Manche Eigentümer von Grundvermögen ( Grundstück oder Liegenschaft, welche die Eigentümer an sich nicht verkaufen wollen ) werden mit der Kaufabsicht von der Gemeinde oder Stadt bzw. der öffentlichen Hand konfrontiert. Mancher wird dann teils mit dem Argument beglückt , daß ihm Zwangsenteignung drohe, falls man sich nicht einvernehmlich zu den gebotenen Konditionen einigt. Zum Thema Baurecht , auch bezüglich Enteignung bzw. Zwangsenteignung gibt es u.a. folgende interessante Internetseite: www.baurecht.de . Hier finden Sie ein großes Angebot an Gesetzen und Verordnungen .
Unter anderem http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html die Landesbauordnung von Baden-Württemberg,
Neben der LBO ( Landesbauordnung )  von Baden-Württemberg  auch die Bayrische Bauordnung ( BayBo),  wie auch der anderen Länder. Fernerhin das Baugesetzbuch , ein Forum für Fragen und Antworten etc.
In wichtigen Fällen empfiehlt sich in jedem Fall ein Gang zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Nach meinen langjährigen Erfahrungen u.a. mit dem Baurechtsamt und dem Gemeinderat in Rielasingen-Worblingen (Landkreis Konstanz am Bodensee ) hält sich mein Vertrauen in die öffentliche Verwaltung sehr in Grenzen. Dies betrifft vor allem baurechtliche Entscheidungen.
Wenn man die Rechtmässigkeit behördlicher Entscheidungen anzweifelt , dann lohnt sich m.E. manchmal der Besuch des Fachanwaltes. Hierdurch ergeben sich teils völlig neue Voraussetzungen.
Guter Rat mag teuer sein - doch das ist immer noch billiger als  unbedarft über den Tisch gezogen zu werden ...
---
Zum Thema: Handwerksrecht - Existenzgründung - Selbständigkeit ohne Meisterbrief gibt es die Internetseite http://www.buhev.de/
Unterseite bezüglich: Strukturen der Verfolgungen von Handwerkern ohne Meisterbrief / Allgemein falsche Informationen von Ordnungsbehörden (!!): http://www.buhev.de/2003/08/verfolgungsstruktur.html bzw. http://www.buhev.de/seiten/recht.html zum Thema Handwerksrecht - Existenzgründung - Selbständigkeit ohne Meisterbrief.
Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2005 :
http://www.buhev.de/2005/07/schornsteinfegergesetz.html
---
Manche Zeitgenossen versuchen sich zu bereichern indem Sie andere durch "Abmahnug" und der damit verbundenen "Kostenerstattung" wirtschaftlich schädigen und sich selbst hierdurch bereichern. Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://www.abmahnwelle.de/ bzw. der verknüpften Seite  http://www.abmahnung.de/
---

Altlasten Asbest :
Aufgrund eines absolvierten Lehrgangs (Sachkundelehrgang mit erfolgter Prüfung) bei der Handwerkskammer Konstanz bin ich Sachkundiger nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten (Abbruch- , Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) an Asbestzementprodukten  bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs.
Wenn Sie z.B. ein Asbestbelastetes Dach oder eine Fassade mit Asbest belasteten Verkleidungen haben, dann biete ich Ihnen eine unabhängige Beratung bezüglich Entsorgung von Asbestbelastetem Material an.
Ein Kurzberatung in der Region Landkreis Konstanz bzw. westlicher Bodensee ist nach Absprache kostenlos !
Beachten Sie vorab: Wenn Sie eine Welleternit Dacheindeckung haben, welche Asbestbelastet ist, dann darf man die Asbestbelasteten Materialien (z.B. die Wellplatten) nicht mechanisch beschädigen oder bearbeiten. Eine Reinigung mit Hochdruckreiniger oder mit Wasserstrahl oder mit Besen ist strikt verboten. Lassen Sie sich unbedingt von einem anerkannten Fachmann beraten. Auskünfte erteilen auch die örtlichen Handwerkskammern.
Auch die Entsorgung  asbesthaltiger Elektrospeicherheizgeräte (auch Nachtspeicherofen / Nachtspeicheröfen genannt) sollten Sie unbedingt einem anerkannten Fachmann überlassen.
Bei nicht Vorschriftsgemäßer Entsorgung oder Hantierung mit Asbest belasteten Materials haben Sie schneller mit dem Staatsanwalt bzw. der Staatsanwaltschaft zu tun, als Ihnen lieb sein kann. Die wirtschaftlichen Folgen unsachgemäßer Vorgehensweise kann Existenzvernichtend sein. Lassen Sie sich vorher von einem Fachmann beraten.
Ganz besonders kritisch und gefährlich sind z.B. gespritzter Asbest, welcher teils im Gebäude z.B. für Brandschutz verwendet wurde..
Telefonische Rückfragen bitte bevorzugt vormittags unter der
Rufnummer 07731-917001 bzw. Fax: 07731-9017002 (Peter Graf )
 

Baurecht : Vorhaben- und Erschließungsplan
Teilweise werden z.B. gewerbliche Projekte über einen Vorhaben- und Erschließungsplan realisiert bzw. genehmigt. Dies hat einen entscheidenden Nachteil:
Wenn Sie künftig eine gewerbliche Nutzung beabsichtigen, welche von der Vereinbarung bzw. Festsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes abweicht , dann sind Sie als betroffener baurechtlich gewisser Massen in der Position des Bittstellers. Langfristig ist es für den Grundstückseigentümer besser , wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Das mag länger dauern, gibt Ihnen jedoch langfristig bessere rechtliche Möglichkeiten.

Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie mieten bzw. pachten und auf die Miete bzw. Pacht Umsatzsteuer zu bezahlen ist dann achten Sie unbedingt darauf daß bei der Überweisung bzw. der Abbuchung durch den Vermieter jeweils die MwSt. als solche separat beim Buchungstext im Überweisungsträger erwähnt wird . Das Finanzamt kann nach vorliegenden Erkenntnissen sonst die gezahlte MwSt. als anrechenbare Vorsteuer ablehnen.
Das merken Sie dann aber wohl erst dann wenn bei einer Betriebsprüfung dieser Vorgang durch den Betriebsprüfer überprüft wird. Stimmen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater ab !

Auch bei der Rechnungsstellung sind "neue Vorschriften"  unbedingt einzuhalten . Hierzu gibt es klare Vorschriften was auf der Rechnung alles stehen muß . Bei Nichtbeachtung drohen Ihnen schmerzliche finanzielle Einbussen.

Wissen Sie wie hoch die Staatsverschuldung in Deutschland ist ? Eine Schuldenuhr gibt es unter http://www.steuerzahler.de . Demnach beträgt die Staatsverschuldung ende 2007  etwa 1,5 Billionen € , was über 18.000€ Verschuldung pro Kopf bedeutet. Doch nach verschiedenen Äußerungen von Politiker liegt das wahre Ausmaß der Verschuldung ( bzw. der öffentlichen Verpflichtungen) , insbesondere unter der Berücksichtigung der an sich notwendigen Rückstellungen für Renten und  Pensionen , bei etwa 7,1 Billionen €
( Wenn das so stimmt dann entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 85.000 € !!).
Bei Banken werden bis heute öffentliche Anleihen als Mündelsicher empfohlen !!
Nicht wenige Bürger betrachten dies als "recht interessant" .....
 
Unter der Homepage vom Bund der Steuerzahler http://www.steuerzahler.de/   finden Sie weitere interessante "Hinweise" , insbesondere "rund um das Thema Steuer", und zum Dauerbrenner Steuerverschwendung .
---
Das das Unwesen der Mietnomaden offenbar immer weiter um sich greift , ist bei Neuvermietung umsichtiges Verhalten der Vermieter dringend zu empfehlen. Es genügt nicht auf die schönen Versprechungen und das vermeintlich seriöse Auftreten der Mietinteressenten zu vertrauen.
Vor einer Vermietung  wird dringend empfohlen eine Auskunft über die Mieter einzuholen. Sowohl eine Schufa-Auskunft wie auch eine Prüfung der vorherigen Anschriften innerhalb der letzten 3 Jahre ist zweckmäßig. Auch eine Auskunft bei Creditreform - oder einem vergleichbaren Büro- sollte unbedingt eingeholt werden.
Manche Mietnomaden lassen ihre Vermieter teils seit Jahren "hängen".
Wasser , die Heizenergie ( und  natürlich auch der Strom), sollten vom Mieter jeweils selbst und direkt an die Versorger bezahlt werden.
Zweckmässig ist die Abstimmung mit dem örtlichen Verband der Haus- und Grundeigentümer, oder das Einschalten eines Fachanwaltes .
Wenn Sie vor der Vermietung einen Anwalt einschalten - und den Mieter prüfen lassen- dann ist das im Regelfall erheblich billiger als der Schaden durch einen Zahlungsunwilligen bzw. Zahlungsunfähigen Mieter .

Wenn massiver Mietverzug eintritt sollte im eigenen Interesse, wie auch zur Verhinderung von Wiederholungen der "Vorgang" unbedingt einem Anwalt übergeben werden. Durch Erwirken eines Mahnbescheides wird der Vorgang "öffentlich Aktenkundig" . Damit kann man verhindern dass die Mietnomaden weitere Opfer finden, da diese sonst nicht von den Gepflogenheiten des "Mieters" erfahren können.
Vom Gesetzgeber ist in absehbarer Zeit keine  Hilfe zu erwarten . Man nimmt solche Vorkommnisse hin und man wird auf den Rechtsweg verwiesen.
Viele Vermieter gehen dazu über daß für jede Mieteinheit eine separate Versorgung mit Gas ( Etagenheizung) uns mit Wasser / Strom erfolgt.
Das Gas- und E-Werk bzw. die Wasserversorger dürfen offenbar problemlos bei erheblichem Zahlungsverzug abstellen. Daß diese Versorger häufig aus dem Lager der kommunalen Gesellschaften kommen, hat offenbar die Rechtslage der Versorger auf wundersame Weise gestärkt.



Home | GEWERBEIMMOBILIEN_Villingen-Schwenningen | Objekt-Suche | Projektentwickler | Renditeobjekte | Referenz | Tipps | Impressum | wohnhaus | gewerbeimmobilien-gottmadingen | gewerbeimmobilien-singen | gewerbeimmobilien-konstanz | gewerbeimmobilien-rielasingen-worblingen | gewerbeimmobilien-engen | arztpraxis_zu_vermieten | gewerbeimmobilien-schweiz | Objektangebote
                            
Meine Meinung: Zwangsmitgliedschaft bei der IHK: Nein Danke !   www.ihk-verweigerer.de